Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG (BSK)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert die Berufssprachkurse.

Ziel der berufsbezogenen Sprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.

Die Berufssprachkurse werden als Basisberufssprachkurse oder als Spezialberufssprachkurse angeboten.

Beide Sprachkurse bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten).

Das Erreichen von berufsbezogenen Deutschkenntnissen im allgemeinberuflichen Kontext auf einem bestimmten Zielsprachniveau (A2, B1, B2) steht im Mittelpunkt der Berufssprachkurse. Neben der Grammatik liegt der Schwerpunkt dieser Kurse auf dem Erlernen des Wortschatzes, der im Beruf benötigt wird, um sich mit Kollegen und Vorgesetzten adäquat verständigen und um mit Kunden in Kontakt treten zu können.

Die ZAB gGmbH ist sowohl durch die telc gGmbH als auch durch g.a.s.t. e.V. lizensiert und berechtigt alle Prüfungen des telc-Programms sowie den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) durchzuführen. Damit wird ein europaweit anerkanntes Sprachzertifikat angeboten

 

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