Erziehungshilfe
Teilstationäre Maßnahmen
Teilstationäre Maßnahmen sind Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII.
Stationäre Maßnahmen
Zentrale Aufgabe der Stationären Maßnahmen ist es, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Zuhause anzubieten.
Sonderdienste
Unsere Sonderdienste beinhalten verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Erziehungshilfe sowie einzelne, teils temporäre Projekte der Kinder- und Jugendhilfe.
Ambulante Maßnahmen
Ambulante Maßnahmen sind eine Form der freiwilligen Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII.
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, Jugend- und Heimerzieher/in, oder eine Beschäftigung im Rahmen des Berufspraktikums
Die ZAB gGmbH ermöglicht als Praxispartner vielfältige Möglichkeiten, das große pädagogische Feld der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.