Kriseninterventionsmaßnahme (KIM)

JWG Beind 01

KIM ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 42 SGB VIII und dient als sozialpädagogische Schutzmaßnahme der Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Krisenintervention, die Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren in akuten Notlagen intensive sozialpädagogische Hilfestellung und Beratung bietet, bei der Klärung von Problemlagen unterstützt und Lösungsansätze im Sinn der Partizipation mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen erarbeitet.

Wir begreifen Krisen als Chancen und bieten sowohl Unterstützung bei der Krisen- und Konfliktbewältigung als auch beim Umgang mit traumatischen Erfahrungen.

Psy Die 01Die Fachkräfte bieten für die Dauer des Aufenthaltes ein transparentes, tragfähiges und verlässliches Beziehungsangebot, einen individuell und am Bedarf orientierten strukturierten Alltag und unterstützen auf der Basis sozialpädagogischer Diagnostik bei der Klärung von Perspektiven.

KIM ist kontinuierlich 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche ganzjährig besetzt. Platzkapazität vorausgesetzt, ist eine Aufnahme jederzeit möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer soll im Regelfall 8 Wochen nicht überschreiten.

Die Kinder und Jugendlichen werden in der Regel in Einzelzimmern untergebracht, Küche, Bäder und Gemeinschaftsräume werden gemeinsam genutzt. Regelmäßige Abläufe im Gruppenalltag und die kontinuierliche Ansprechbarkeit der Fachkräfte bieten Orientierung und Sicherheit. Die Betreuungsdichte ermöglicht genügend Raum für die Gestaltung des Alltags sowie für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, aber auch mit Bezugspersonen, Fachkräften anderer Institutionen und den zuständigen Sachbearbeitern des Jugendamtes.

Jugendliche, die sich der Hilfe verweigern, akut eigen- oder fremdgefährdend eingeschätzt werden, einer stationären psychiatrischen Behandlung bedürfen oder drogenabhängig sind, können erst nach einer entsprechenden Abklärung und Stabilisierung aufgenommen werden.

Die Aufnahme erfolgt durch Jugendämter, Polizei oder Ordnungsbehörde, außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter aber auch direkt durch Jugendliche oder deren Sorgeberechtigte, wenn eine entsprechende Notlage dies erforderlich macht.

KIM steht in direktem Austausch mit den zuständigen Jugendämtern und ist in Notfällen 24 Stunden erreichbar.

Geboten und angestrebt wird:

  • Schutz und Sicherheit sowie soziale und emotionale Stabilisierung in einer unterstützenden Umgebung
  • Verantwortungsübernahme durch das unterstützte Erleben von Selbstwirksamkeit
  • Intensive und umfassende Hilfe bei der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive

Stationäre Maßnahmen

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