Flexible Hilfen

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Grundsätzliches

Im Arbeitsbereich Flexible Hilfen begleiten wir Kinder, Jugendliche und deren Familien in Phasen aktuell herausfordernder Lebenssituationen.

Wir leisten Unterstützung in Form verschiedener ambulanter Angebote aus dem Maßnahmenkatalog der §§ 27 ff. des SGB VIII.

Im intensiven fachlichen Austausch mit den MitarbeiterInnen der uns beauftragenden Jugendämter, eng vernetzt mit anderen Hilfeanbietern und in enger Kommunikation mit den Klienten arbeiten wir den individuellen Hilfebedarf heraus und planen dessen Umsetzung. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist hierbei unsere Prämisse.

Die gesteckten Ziele der Zusammenarbeit werden in regelmäßigen Abständen evaluiert.

Im Verlauf des Hilfeprozesses wird die Kooperation mit allen Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf inhaltlich angepasst.

Die ganzheitliche Sicht auf das betreffende Familiensystem ist die Grundlage für unser pädagogisches Handeln. Schwierigkeiten entstehen nie isoliert, sondern werden von uns stets im Kontext des sozialen Umfeldes beleuchtet.

Regelmäßige Supervison, Fallberatungen, In-House-Schulungen, der Zugriff auf interne psychologische Beratung und externe Fortbildungsangebote für MitarbeiterInnen sind für uns obligatorisch und Grundlage für die tägliche Arbeit.

Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Gesamteinrichtung ZAB machen entlastende Unterstützungsangebote im Arbeitsalltag kurzfristig und umfassend möglich.

Unsere Angebote:

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ( § 35 SGB VIII )
Hilfe für junge Volljährige ( § 41 SGB VIII )
Begleiteter Umgang ( § 18 SGB VIII )
Clearing (§ 27 SGB VIII)

 


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Ambulante Maßnahmen

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